Dienstleistungen
in den eigenen vier Wänden in guten Händen
In enger Zusammenarbeit mit Ihnen, Ihren Bezugspersonen, den Hausärzten und anderen Diensten, übernehmen wir die pflegerische Versorgung und die Verrichtung von medizinaltechnischen Tätigkeiten zu Hause. Unsere Einsätze können, je nach Bedarf, mehrmals täglich bis einmal pro Monat in der Zeit von 07.15 Uhr morgens bis 21.00 Uhr abends erfolgen. Die voraussichtliche Pflegeintensität und Dauer wird im Vorfeld von der Spitex nach einem standardisierten Verfahren erfasst, vom zuständigen Arzt verordnet und der Krankenversicherung zugesendet.
Die Kosten werden, abzüglich eines Selbstbehalts und Franchise, durch die Krankenkasse übernommen. Wir bieten:
Sie können sich auch selbst für sämtliche Spitex-Einsätze bequem über das Online-Patientenanmeldungsportal OPAN bei uns anmelden. Dazu klicken Sie auf den Link.
Pflegetarife
Pflegeleistung gemäss Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) | Tarif nach Art. 7a Abs. 1 KLV |
Massnahmen der Abklärung, Beratung und Koordination (Art. 7 Abs. 2 lit. a KLV) | Fr. 76.90 / Stunde |
Massnahmen der Untersuchung und Behandlung (Art. 7 Abs. 2 lit. b KLV) | Fr. 63.00 / Stunde |
Massnahmen der Grundpflege (Art. 7 Abs. 2 lit. c KLV) | Fr. 52.60 / Stunde |
Patientenbeteiligung wird dem Klienten direkt in Rechnung gestellt | 20% der in Rechnung gestellten Pflegeleistungen, max. Fr. 15.35 / Tag |
Wir unterstützen Sie gerne bei alltäglichen Aufgaben der Haushaltsführung, wenn sie aufgrund von körperlichen Einschränkungen nicht selbst dazu in der Lage sind.
Dazu gehören Wochenkehr, Wäschereinigung, Einkaufen, etc. Die Einsätze können je nach Bedarf stundenweise oder in bestimmten Intervallen erfolgen. Nicht zum Aufgabenbereich der Hauswirtschaft gehören Tätigkeiten wie Frühjahrs-, Keller- und Estrichreinigung, Gartenarbeit sowie Umzüge. Wir sind Ihnen jedoch gerne bei der Vermittlung von zuständigen Organisationen behilflich.
Hauswirtschaftstarife
Tarif für Mitglieder | Fr. 37.00 pro Stunde |
Tarif für Nicht-Mitglieder | Fr. 39.00 pro Stunde |
Administrationsbeitrag für Nicht-Mitglieder | Fr. 6.25 pro Monat |
Bedarfsabklärung (Meldeformulare müssen periodisch erneuert werden) | Fr. 76.90 pro Stunde |
Wegpauschale | Fr. 5.00 pro Einsatz |
Fahrten für Klientinnen / Klienten | Fr. 0.80 pro Kilometer |
Kundinnen und Kunden, die bei ihrem Krankenversicherer eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben, können die Kosten allenfalls zurückfordern. Fragen Sie Ihre Krankenversicherung.
An hilfe- oder pflegebedürftige Personen jeden Alters liefern wir täglich zwischen 11.00 und 12.30 Uhr ein warmes Mittagessen ins Haus. Dieses wird für Grabs und Gams vom Stütlihus zubereitet und von den Spitex-Mitarbeitenden verteilt.
Die Mahlzeit besteht aus:
Bestellungen: Beachten Sie, dass Mahlzeiten einen Tag im Voraus über den Spitex-Stützpunkt in Grabs bestellt werden müssen.
Mittagessen | Fr. 17.00 pro Mahlzeit |
Administrationsbeitrag für Nicht-Mitglieder | Fr. 6.25 pro Monat |
Bei gleichzeitigem Bezug von Hauswirtschaftsleistungen und Mahlzeiten wird der Administrationsbeitrag für Nicht-Mitglieder nur einmal pro Monat erhoben.
Krankenmobilien
Wir vermieten verschiedene Hilfsmittel: Rollator, Toilettenaufsatz, Nachtstuhl, Krankentischchen, etc.
Krankenmobilien leihen wir für einen Monat aus, bis Sie sich selbst organisiert haben. Wir sind Ihnen gerne bei der Beratung und Vermittlung behilflich. Die Pflegehilfsmittel können nach Voranmeldung im Spitex-Stützpunkt in Grabs abgeholt werden. Bei Lieferung durch die Spitex wird der Aufwand verrechnet.
Vereinsmitglieder der Spitex Grabs - Gams erhalten die Krankenmobilien einen Monat lang gratis.
Wenn Sie Angehörige pflegen, kann ein Teil Ihrer Leistungen finanziell entschädigt werden. Als pflegende/r Angehörige können Sie sich bei der Spitex Grabs – Gams anstellen lassen.
Ihre Vorteile bei einer Anstellung sind:
Sie erhalten einen fairen Lohn für die Pflegearbeit
Eine Pflegefachperson begleitet Sie und kommt regelmässig ins Haus
Bei Fragen können Sie sich telefonisch an die Spitex wenden und erhalten von Pflegefachpersonen der Spitex fachlichen Rat
Sie können bei der Spitex Unterstützung anfordern, wenn Sie eine Ablösung von der Pflegearbeit benötigen. Sind Sie bei unserer Spitex angestellt, so ist Ihre Angehörige oder Ihr Angehöriger der Spitex bereits bekannt.
Der Bruttolohn bei der Spitex Grabs - Gams für Pflegeleistungen liegt bei Fr. 28 pro Stunde.
Haben Sie Fragen zu einer Anstellung? Dann kontaktieren Sie uns und wir informieren Sie gerne über die Voraussetzungen und Modalitäten einer Anstellung.
Ich brauche Unterstützung durch die Spitex. Wie muss ich vorgehen?
Für Pflege und Haushalt wenden Sie sich am einfachsten an Ihre Hausarztpraxis: diese erstellt via der Plattform OPAN eine Anmeldung. Auch kann ein Spital via OPAN die Spitex-Leistungen anmelden. Alternativ finden Sie auf dieser Homepage einen OPAN-Anmelde-Button, worüber Sie sich selbst anmelden können.
Benötigen Sie Mahlzeiten, so wenden Sie sich telefonisch an uns.
Warum muss eine Bedarfsabklärung durchgeführt werden?
Eine Bedarfsabklärung für Pflegeleistungen ist nach der Krankenpflegeleistungsverordnung (Art. 8a) vorgeschrieben und wird von den Krankenkassen bezahlt. Die Bedarfsabklärung wird von einer diplomierten Pflegefachperson der Spitex bei Ihnen zuhause durchgeführt. Dadurch wird der aktuelle Pflegebedarf festgestellt, welcher auch für eine Bedarfsmeldung an die Krankenkasse relevant ist. Periodisch überprüft die diplomierte Pflegeperson den Pflegebedarf und passt die Pflegeleistungen an. So ist sichergestellt, dass immer die richtigen Pflegeleistungen erbracht werden.
Warum gibt es in der Hauswirtschaft ebenfalls Abklärungskosten?
Bevor die Spitex ihre Arbeit aufnimmt, klärt eine Fachperson den Bedarf an Hauswirtschaftsleistung. Verfügt eine Klientin oder ein Klient über eine entsprechende Zusatzversicherung, so benötigen Krankenversicherungen die, vom Hausarzt unterschriebene, hauswirtschaftliche Bedarfsmeldung, damit die Zusatzversicherung die Kosten den Klienten zurückerstattet.
Wer bezahlt die Pflegeleistungen der Spitex?
Pflegeleistungen werden durch die Krankenkasse und die Wohngemeinde bezahlt. Die Klientin oder der Klient bezahlt im Kanton St. Gallen eine Patientenbeteiligung von maximal 15.35 Fr pro Tag. Die Patientenbeteiligung ist unabhängig davon, ob die Spitex einmal oder mehrmals pro Tag zu Ihnen kommt. Für Pflegeleistungen kostet Sie die Anfahrt der Spitex Mitarbeitenden nichts.
Wer bezahlt die Hauswirtschaftsleistungen der Spitex?
Hauswirtschaftliche Leistungen werden von der Wohngemeinde subventioniert. Die Kundinnen und Kunden bezahlen die Hauswirtschaftsrechnung direkt an die Spitex. Wenn Sie über eine entsprechende Zusatzversicherung verfügen, reichen Sie die Rechnung bei Ihrer Krankenkasse ein, die Ihnen einen Teil der Kosten zurückerstattet.
Habe ich eine direkte Ansprechperson?
Ja. Als Pflege-Klientin und Klient haben Sie eine zugewiesene examinierte Pflegeperson, die Ihre fallführende Bezugsperson ist. Sie ist für die Koordination mit Ihren Angehörigen, mit dem Hausarzt und weiteren Institutionen zuständig. Wenn Sie hauswirtschaftliche Leistungen beziehen, haben Sie ebenfalls eine direkte Ansprechperson, die Termine koordiniert und sich um die Erneuerung der ärztlichen Meldeformulare kümmert.
Was sind Toleranzzeiten und weshalb sind sie nötig?
Wir vereinbaren mit Ihnen eine Zeit sowie ein Zeitfenster, wann der Pflege- oder Hauswirtschaftseinsatz erfolgt. Da die Spitex-Mitarbeitenden eine Reihe von Einsätzen hintereinander haben, kann es sein, dass es eine Kundensituation erfordert, dass der vorhergehende Einsatz kürzer oder länger als geplant ist . Durch die Toleranzzeiten können wir adäquat auf Notfälle und auf Klientensituationen eingehen. Bei einer grösseren Abweichung Ihres Termins informieren wir Sie telefonisch.
Welche Frist muss ich beim Absagen und Verschieben von Terminen einhalten?
Spitex-Einsätze sollten möglichst eingehalten werden. Falls Sie einen Einsatz absagen oder verschieben möchten, sind wir dankbar, wenn Sie dies uns möglichst früh mitteilen. Wochentags können Sie bis spätestens 24 Stunden vor dem Einsatz und am Wochenende bis 48 Stunden vor dem geplanten Termin kostenfrei absagen oder verschieben. Nicht fristgerechte Absagen sind kostenpflichtig, ausser Sie mussten notfallmässig ins Spital.
Gemeinde | ||
Gemeinde Grabs | 081 750 35 00 | www.grabs.ch |
Gemeinde Gams | 058 228 23 50 | www.gams.ch |
Alters- und Pflegeheim | ||
Alterswohnheim Möösli Gams | 081 771 11 32 | www.alterswohnheim-gams.ch |
Leben im Alter Grabs | www.grabsnetz60plus.ch | |
Pflege im Werdenberg | 081 772 24 24 | www.pflegeheim-werdenberg.ch |
Stütlihus Grabs, Wohnen im Alter | 081 750 72 00 | www.stuetlihus.ch |
Zentrum Wiitsicht, Grabs | 081 771 50 01 | www.wiitsicht.ch |
Allgemein | ||
Pro Senectute | 081 750 09 00 | www.sg.prosenectute.ch |
Schweizerisches Rotes Kreuz | 071 227 99 66 | www.srk-sg.ch |
Tixi Sarganserland | 081 735 19 60 | www.tixi-sarganserland-werdenberg.ch |
Psychiatrie-Zentrum | 081 725 50 20 | www.psych.ch |
Soziale Dienste Werdenberg | 058 228 65 65 | www.sdw-berg.ch |
Spitex Verband St. Gallen | 071 222 87 54 | www.spitex.sg |
Spitex Grabs - Gams
Staatsstrasse 59
9472 Grabs